PeerCharge

überall | intelligent | netzdienlich

"PeerCharge hat sich als Ziel gesetzt, die Potentiale bestehender Ladeinfrastruktur zu heben, ihre Fähigkeiten zu verbessern und einen Mehrwert für intelligente Stromkonzepte zu geben."Mit einem auf Nachhaltigkeit und Technologieoffenheit ausgerichteten Konzept bringen wir Elektrofahrzeuge, Ladestationen und Stromproduktion zusammen, um Lücken der Ladenetzinfrastruktur zu schließen und hierdurch einen Beitrag zur Stromnetzstabilität zu leisten.

Ansatz

überall | intelligent | netzdienlich

Die Mehrzahl älterer Wallboxen ist nicht intelligent und somit auch nicht fähig, in smart grid, smart home und smart charging Konzepte integriert zu werden.Wir entwickeln die für eine Integration notwendigen massgeschneiderten Hard- und Softwarekomponenten.PeerCharge revolutioniert die Art und Weise, wo und wann Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können.

PARTNER

für die Entwicklung

Mit der Keba AG und Alfen N.V. haben wir zwei der führenden Hersteller von Wallboxen als Entwicklungspartner gewinnen können.Für den tiefen Einblick in den Bestand sowie die praktische Umsetzbarkeit sind wir in regem Austausch mit dem größten deutschen mittelständischen Installationsnetzwerk und einem überregional tätigen österreichischem Fachbetrieb.In unserer eigene Entwicklung werden wir durch AXEL, den Energieaccelerator der DACH Region, begleitet.

Partner werden

für nachhaltige ladeinfrastruktur

Sind Sie Stromproduzent, Netzbetreiber, Entwickler oder Investor?Sind Sie an der Weiterentwicklung von Ladeinfrastruktur und Netzdienlichkeit interessiert?Gerne stellen wir Ihnen persönlich unsere Produktentwicklungen vor, um die Potentiale für eine Zusammenarbeit zu prüfen.

Das Kernteam

FÜR NACHHALTIGE LADEINFRASTRUKTUR

Mit den Gründern von PeerCharge arbeiten drei ausgewiesene Experten an der Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen zusammen:Alexander Schulze 15 Jahre Erfahrung in der Geschäftsentwicklung, 5 Jahre Begleitung von Start-Ups
Jochen Pflüger 14 Jahre Erfahrung im Umfeld Elektromobilität, langjährige Erfahrung in Beratung und Aufbau von Start-Ups
Jörg Lesch über 20 Jahre Erfahrung in der IT-Beratung und Softwareentwicklung
Als Beirat unterstützt Dr. Julian Weber, ein anerkannter Experte und Autor im Bereich der E-Mobilität.

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Kontaktanfrage und gehen gerne mit potentiellen Investoren oder Technologiepartnern in den visionären Austausch.

Vielen Dank

Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen.

PeerCharge GmbH

August-Bebel-Straße 9
72072 Tübingen
email: alexander.schulze@peercharge.de
fon: +49 7071 1464159
HRB 789079 am AG Stuttgartvertreten durch die Geschäftsführer:
Alexander Schulze und Jörg Lesch

PeerCharge GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen PeerCharge GmbH -
Nutzungsbedingungen zwischen dem Anbieter und Nutzer

Die PeerCharge GmbH bietet über ihre Elektromobilitäts-Plattform für Fahrer von E-Fahrzeugen sowie für alle, die an Elektromobilität interessiert sind, eine Reihe von Services an. Besitzer von gewerblichen und privaten Ladeeinrichtungen und Parkflächen erhalten die Möglichkeit, über die Elektromobilitäts-Plattform Autofahrern das Laden eines Fahrzeugs durch ihre Ladeeinrichtung zu ermöglichen und damit Strom zu verkaufen sowie Parkflächen zu nutzen. Für die Nutzung der Plattform von PeerCharge gelten zwischen den Nutzern und den Anbietern die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
1. Geltungsbereich/Grundsätzliches
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter, d.h. demjenigen, der eine Ladeeinrichtung für einen Ladevorgang bzw. eine Parkfläche zur Verfügung stellt, im Nachfolgenden „Anbieter“ genannt und demjenigen, der die Lademöglichkeit oder die Parkfläche des Anbieters benutzt, im Nachfolgenden „Nutzer“ genannt.
1.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer gelten ausschließlich diese AGB. Der Einbindung anderer Geschäftsbeziehungen wird ausdrücklich widersprochen.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer aktuell gültigen Fassung werden dem Nutzer vor Vertragsabschluss auf der Website der PeerCharge GmbH zur Verfügung gestellt und sind auf der PeerCharge-Webseite zu bestätigen.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Gegenstand des jeweiligen Vertrags ist das zur Verfügung stellen von Ladestrom durch den Anbieter über dessen Ladeeinrichtung (Wallbox oder Ladestation) bzw. die Nutzung seiner Parkfläche für einen begrenzten Zeitraum gegenüber dem Nutzer.
2.2. Der Vertragsschluss wird über die PeerCharge Plattform vermittelt. Die PeerCharge GmbH wirkt lediglich als Vermittler zwischen dem Nutzer und Anbieter der Ladeeinrichtung bzw. Parkfläche und bietet diesen die Möglichkeit eines Vertragsschlusses auf ihrer Plattform und die Durchführung der Zahlungsabwicklung nach einem Lade- bzw. Parkvorgang (im folgenden „Vorgang“). Die PeerCharge GmbH veröffentlicht die von dem Anbieter getätigten Angaben zu seiner Lademöglichkeit an seiner Ladeeinrichtung bzw. der Parkfläche und bietet dem Nutzer die Möglichkeit, einen Vorgang zu buchen, durchzuführen und den Anbieter für die Nutzung zu bezahlen. Die PeerCharge GmbH macht sich mit ihrer Webseite nicht die Lademöglichkeit oder die Parkfläche des Anbieters zu eigen und ist auch in keiner Form Partei des zwischen Anbieter und Nutzer geschlossenen Vertrags.
2.3. Nachdem der Anbieter seine Ladeeinrichtung bzw. Parkfläche in der PeerCharge Datenbank registriert hat, ist diese über die App mit den von ihm getätigten Angaben, u.a. Bezeichnung des Ortes, Verfügbarkeit, Nutzungspreis, Öffnungszeiten, Ladeleistung und – sofern von der Station unterstützt – der Möglichkeit der Reservierung zu finden. Diese Informationen über die Lademöglichkeit bzw. die Parkfläche stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern sind lediglich eine invitatio ad offerendum.
2.4. Ladeeinrichtungen bzw. Parkflächen, die auf der Webseite als reservierbar gekennzeichnet sind, können nach Bestätigung der AGB in der App für 15 Minuten resrviert werden. Mit dieser Buchung erklärt der Nutzer ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Parkfläche bzw. der Ladeeinrichtung und die Inanspruchnahme von Ladestrom vom Anbieter zu dem vom Anbieter bestimmten und dem Nutzer im Informationsfeld zur Parkfläche bzw. Lademöglichkeit angezeigten Preis. Sollte der Nutzer sein Reservierungsinteresse aufgeben, so hat er die Reservierung unverzüglich zu stornieren. Bei nicht reservierbaren Stationen erfolgt die Erklärung des verbindlichen Angebots vor Ort durch das Scannen des QR-Codes sowie die Bestätigung dieser AGB in der App.
2.5. Der Nutzer trägt dafür Sorge, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Lade-Services sorgsam und respektvoll mit dem Eigentum des Anbieters umzugehen und alle auf ihn anwendbaren Gesetze und Regelungen einzuhalten.
2.6. Die Parkflächen bzw. Ladeeinrichtungen sind mit dem PeerCharge Logo markiert und mit einem QR-Code versehen. Durch das Scannen des QR-Codes oder Auswahl der Ladestation über die Webseite identifiziert sich der Nutzer gegenüber der PeerCharge Plattform und startet den Vorgang, der dieser Station zugeordnet wird.
2.7. Laden mit Abrechnung von Kilowattstunden: Eichrechtskonforme Ladeeinrichtungen werden durch den QR-Code-Scan oder die Auswahl auf der Webseite freigeschaltet. Die Zählerstände zu Beginn und am Ende des Ladevorgangs werden von der Ladeeinrichtung automatisch erfasst und per Online-Verbindung als signierter Datensatz zur Weiterverarbeitung an die PeerCharge Plattform übermittelt. Die Berechnung der geladenen Kilowattstunden erfolgt auf der PeerCharge Plattform.
3. Zahlung
3.1. Der Nutzer hat für den Vorgang ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Dieses Nutzungsentgelt ergibt sich, je nach Art des Vorgangs:
Beim Laden, wenn Kilowattstunden erfasst werden, aus dem vom Anbieter bestimmten Strompreis pro Kilowattstunde und der Differenz zwischen dem vor dem Starten des Ladevorgangs gegebenen Zählerstand in Kilowattstunden und dem Zählerstand in Kilowattstunden nach dem Beenden des Ladevorgangs, also der tatsächlich verbrauchten Strommenge in Kilowattstunden.
3.2. Das zu bezahlende Nutzungsentgelt ist sofort zur Zahlung fällig.
3.3. Die Zahlung erfolgt über ein zuvor auf der Webseite hinterlegtes Zahlungsmittel, das zu Beginn des Vorgangs ausgewählt werden kann. Nach Abschluss des Vorgangs wird das Zahlungsmittel mit dem zu entrichtenden Betrag belastet.
3.4. Die erfolgte Bezahlung wird dem Nutzer durch eine Bestätigung verifiziert. Im Anschluss erhalten sowohl der Nutzer als auch der Anbieter unmittelbar nach dem Vorgang einen elektronischen Kunden- bzw. Verkäuferbeleg per E-Mail bzw. über die Plattform abrufbar.
3.5. Sowohl der Anbieter als auch der Nutzer sind nicht berechtigt, gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten abzutreten.
4. Höhere Gewalt
Die Verpflichtung zur Lieferung von Ladestrom ruht, soweit und solange der Anbieter an dem Bezug oder der vertragsgemäßen Belieferung von Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung dem Anbieter nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Dies gilt auch bei Störungen der Belieferung, die aus dem Risikobereich des Nutzers herrühren. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigte Maß-nahmen des Anbieters beruht. Darüber hinaus ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, wenn der Schaden allein auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten durch den Anbieter beruht. Des Weiteren ist die Haftung des Anbieters im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Es gilt sowohl für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch für den jeweils geschlossenen Vertrag ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht wird nicht angewandt. Diese Rechtswahl gilt für Käufer, die Verbraucher sind, nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers, entzogen wird.
5.2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Stand 17.06.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen PeerCharge GmbH -
Bedingungen zur Nutzung der Applikation von PeerCharge.

Über die PeerCharge Webseite gelangen Sie zur Applikation für Dienstleistungen rund um Elektromobilität mit nachfolgend beschriebenen Leistungen. Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis („Vertrag“) über die PeerCharge-Applikation zwischen PeerCharge sowie den Mitgliedern die sich entsprechenden angemeldet und verifiziert haben. Der Vertrag kommt zwischen dem Mitglied und PeerCharge zustande, wenn PeerCharge dem Mitglied nach Abschluss des Registrierungsprozesses die Teilnahme an der PeerCharge-Applikation bestätigt und damit das Angebot des Mitglieds auf Abschluss des Vertrags annimmt. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrags und die Ermöglichung der Teilnahme an der PeerCharge-Applikation besteht nicht.
1. Teilnahmevoraussetzungen und Registrierung
1.1. Die Nutzung der PeerCharge-Plattform setzt voraus, dass
a) das Mitglied eine natürliche Person ist, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder eine juristische Person und
b) das Mitglied den Registrierungsprozess für die PeerCharge Applikation vollständig abgeschlossen hat.
1.2. Die Registrierung für die PeerCharge Applikation erfolgt
im Falle der natürlichen Person durch Angabe von Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse und Festlegung eines Passworts.
Die Zugangsdaten für die PeerCharge Applikation sind die bei der Registrierung festgelegte E-Mail-Adresse und das Passwort („Zugangsdaten“). Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Registrierung verwendeten Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind und sorgfältig aufbewahrt werden. Sofern Grund zur Annahme besteht, dass die Vertraulichkeit des Passworts beeinträchtigt wurde oder unberechtigter Zugriff auf das PeerCharge Konto auf andere Weise möglich ist, verpflichtet sich das Mitglied, unverzüglich seine Zugangsdaten zu ändern und PeerCharge zu benachrichtigen.
1.3. PeerCharge hat das Recht, von Zeit zu Zeit Änderungen des Passworts anzufordern. PeerCharge kann den Zugriff auf die PeerCharge Applikation gemäß Ziffer 9 sperren, bis eine solche Änderung des Passworts vorgenommen wurde.
2. Leistungen von PeerCharge
2.1. Die PeerCharge GmbH bietet über die Elektromobilitäts-Plattform sowie die PeerCharge Applikation für Fahrer von E-Fahrzeugen, Ladeinfrastrukturnutzern sowie für alle, die an Elektromobilität interessiert sind, eine Reihe von Services an. Dazu zählen eine digitale Plattform zum Informationsaustausch über den Themenbereich Elektromobilität, Ladeinfrastruktur und Stromnetzsteuerung. Zudem erhalten Besitzer von gewerblichen und privaten Ladeeinrichtungen die Möglichkeit, über die PeerCharge Applikation Autofahrern das Laden eines Fahrzeugs durch ihre Ladeeinrichtung zu ermöglichen und damit Strom zu verkaufen auf der zugewiesenen Parkfläche.
2.2. Nutzung der Ladeeinrichtung durch die Mitglieder
Mitglieder können sowohl Anbieter einer Ladeeinrichtung wie auch Nutzer einer solchen sein. Es ist nicht erforderlich, dass ein Nutzer zugleich auch eine Ladeeinrichtung anderen zur Nutzung zur Verfügung stellt. Mitglieder können auch lediglich die in Ziffer 2.1 angebotenen Services nutzen, ohne von der Ladefunktion Gebrauch zu machen. Mitglieder, die im Besitz einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge sind, können auf der PeerCharge Applikation anderen Mitgliedern die Möglichkeit zum Laden ihres Elektrofahrzeuges („Lade-Service“) anbieten.
Hierfür bietet PeerCharge allen Mitgliedern eine Plattform zum Suchen und Buchen von Ladeservices und ermöglicht Inhabern von Ladeeinrichtungen(„Anbieter“) ihr Angebot auf der PeerCharge Applikation zu veröffentlichen.
Sofern ein Mitglied Ladeservices über die PeerCharge Applikation nutzt, wirkt PeerCharge lediglich als Vermittler zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. In dieser Rolle leitet PeerCharge dem Anbieter die Angaben des Nutzers weiter und sendet ihm im Auftrag und im Namen des Anbieters eine etwaige Bestätigung bezüglich der Nutzung zu. PeerCharge macht sich den Lade-Service des Anbieters nicht zu eigen und ist nicht Partei eines zwischen Anbieter und Nutzer geschlossenen Vertrags.
Wenn ein Mitglied die PeerCharge Applikation als Anbieter nutzt, erklärt das Mitglied, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln.
3. Einrichten der Ladenutzung
3.1. Für die Nutzung des Ladeservices gelten die Nutzungsbedingungen von PeerCharge. Abweichungen davon sind nicht zugelassen. Dies gilt explizit auch für die dort genannten Preismodelle.
3.2. Die Nutzungsvoraussetzungen der PeerCharge Funktion „Ladeservice“ hängt für Anbieter maßgeblich von den Vorgaben und technischen Möglichkeiten des jeweiligen Herstellers der Ladeeinrichtung ab.
3.3. Beim Einrichten des Ladeservices legt der Anbieter Beschreibung, Standort und Ausstattung der Ladeeinrichtung bzw. der Parkfläche, sowie Verfügbarkeit und sonstige Bedingungen für den Ladeservice fest. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, sämtliche von PeerCharge abgefragte Informationen vollständig und korrekt zu erfassen und diese fortlaufend auf Aktualität zu überprüfen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die nach Einrichtung des Ladeservices dargestellt werden, sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich. PeerCharge macht sich diese nicht zu eigen.
3.4. Der Standort der Ladeeinrichtung ist durch Angabe der Adresse [Land, Stadt, Straße, Hausnummer] so genau wie möglich zu bestimmen. Der Standort muss durch eine aussagekräftige Beschreibung erklärt werden.
3.5. Der Anbieter hat bei Einrichtung des Ladeservices auch die Leistungsstärke der Ladeeinrichtung sowie die Verfügbarkeit (Schließzeiten) der Ladeeinrichtung [Tag und Zeit] auszuweisen. Der Anbieter hat Sorge dafür zu tragen, dass der Ladeservice zu der ausgewiesenen Verfügbarkeit der Ladeeinrichtung tatsächlich von dem Nutzer in Anspruch genommen werden kann.
3.6. Der Anbieter veröffentlicht das Angebot seines Ladeservices durch Anklicken der dafür im Einrichtungsprozess vorgesehenen Schaltfläche (bezeichnet etwa als „veröffentlichen“ o.ä.) und räumt damit dem Nutzer das Recht ein, den Ladeservice zu den angegebenen Bedingungen zu nutzen.
3.7. Der Anbieter ist in Bezug auf das Anbieten von Ladeservices für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze verantwortlich.
4. Buchung und Durchführung von Ladevorgängen
4.1. Auf der PeerCharge Applikation kann sich der Nutzer von Anbietern angebotene Ladeservices anzeigen lassen.
4.2. Die Reservierung einer Ladeeinrichtung oder das Starten eines Ladevorgangs beim jeweiligen Anbieter folgt dem von PeerCharge vorgegebenen Ablauf. Vor Absenden der Reservierung bzw. vor dem Start des Ladevorgangs erklärt der Nutzer durch Anklicken der dafür vorgesehenen Schaltfläche sein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem jeweiligen Anbieter über den gewählten Ladevorgang auf Basis der von PeerCharge gestellten Nutzungsbedingungen („Vertragsangebot“). Mit Abgabe des Vertragsangebots reserviert der Nutzer, sofern die Möglichkeit vorgehalten wird, die ausgewählte Ladeeinrichtung für den entsprechenden Zeitraum („Reservierung“) oder startet den Ladevorgang durch Scannen des QR-Codes.
4.3. Ein Vertrag über den Ladevorgang kommt durch ausdrückliche Annahme des Vertragsangebots durch den Anbieter oder mit Durchführung des Ladeservices zustande.
5. Gebühren und Bezahlung
5.1. Die Nutzung der in Ziffer 2.2 beschriebenen Ladeservice-Funktion ist für den Nutzer kostenpflichtig. Diesbezüglich sind die Nutzerbedingungen von PeerCharge für das Verhältnis des Anbieters zum Nutzer maßgeblich.
5.2. Das Anbieten einer Ladeeinrichtung ist für den Anbieter aktuell nicht kostenpflichtig.
5.2.1. PeerCharge erhält für jede erfolgreiche Vermittlung eines Lade- oder Parkvorgangs eine Servicegebühr in Höhe von 10 % des vom Nutzer für den Vorgang an den Anbieter zu zahlenden Rechnungsbetrags.
5.2.2. Erfolgreich ist die Vermittlung dann, wenn es zu einem Vertragsschluss zwischen Nutzer und Anbieter kam und der Nutzer eine Zahlung für den Ladevorgangs ausgelöst bzw. durchgeführt hat.
5.2.3. Die Servicegebühr ist mit Leistung bzw. Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Nutzer nach Abschluss des Vertrags sofort zur Zahlung fällig.
5.2.4. Die Servicegebühr wird von der Zahlung des Nutzers nach Beendigung des Ladevorgangs einbehalten. Die Zahlungsabwicklung zwischen Nutzer, Anbieter und PeerCharge erfolgt durch einen Drittanbieter, im Nachfolgenden „Zahlungsabwickler“ genannt. Die Zahlung des Nutzers erfolgt über ein zuvor durch den Nutzer in der Applikation hinterlegtes Zahlungsmittel. Der Zahlungsabwickler vereinnahmt den Rechnungsbetrag des Ladevorgangs durch Belastung des Zahlungsmittels des Nutzers, behält für PeerCharge die Servicegebühr ein und zahlt den Restbetrag an den Anbieter aus.
5.2.5. Im Anschluss an die Zahlung erhalten sowohl der Nutzer als auch der Anbieter unmittelbar nach dem Ladevorgang einen Kunden- bzw. Verkäuferbeleg über die vom Nutzer geleistete Zahlung in Höhe des für den Ladevorgang angefallenen Nutzungsentgelts per E-Mail. Der Anbieter kann in der PeerCharge Applikation seine Lademengen und Abrechnung einsehen.
5.2.7. PeerCharge kann die Servicegebühr jederzeit ändern. Preisänderungen werden dem Anbieterrechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.
5.2.8. Der Anbieter ist nicht berechtigt, gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten abzutreten.
6. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität
6.1. PeerCharge bietet den Mitgliedern die Möglichkeit zur Nutzung der PeerCharge Applikation, sofern und soweit die PeerCharge Applikation verfügbar und funktionsfähig ist, sichern jedoch keine durchgehende Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der PeerCharge Applikation zu.
6.2. PeerCharge bietet die Möglichkeit zur Nutzung der PeerCharge Applikation nur mit den Funktionalitäten und der Qualität, welche die PeerCharge Applikation zum jeweiligen Zeitpunkt aufweist, sagen jedoch keine Funktionalität oder Qualität zu, außer dass die PeerCharge-Applikation grundsätzlich das in Ziffer 2.1 beschriebene Leistungsangebot aufweist. Angaben zur Funktionalität und Funktionsweise der PeerCharge auf der Webseite oder in Werbematerialien sind nicht Bestandteil des Vertrags.
6.3. PeerCharge ist berechtigt, die PeerCharge Applikation jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, einschließlich Funktionalitäten zu modifizieren („Änderungen“), vorausgesetzt dass PeerCharge das in Ziffer 2.1 beschriebene Leistungsangebot weiterhin grundsätzlich behält und solche Änderungen den Mitgliedern zumutbar sind.
7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten, Lizenzeinräumung
7.1. Mitglieder sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihnen eingesetzten elektronischen Geräte alle relevanten technischen Spezifikationen aufweisen, die zur Nutzung der PeerCharge Applikation erforderlich sind.
7.2. Mitglieder erklären sich damit einverstanden, die PeerCharge Applikation ausschließlich im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen. Es ist ihnen untersagt, die PeerCharge Applikation zur Unterstützung von Aktivitäten zu verwenden, die dazu führen könnten, dass PeerCharge gegen geltendes Recht verstößt.
7.3. Mitglieder sind für die von Ihnen auf der PeerCharge Applikation bereitgestellten Text- und Bildinhalte („Inhalte“) verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die bereitgestellten Inhalte keine Persönlichkeits-, Werbe-, Urheber-, Veröffentlichungsrechte oder sonstige Rechte anderer Personen verletzen und durch die Verwendung keine Lizenz- oder sonstigen Gebühren anfallen. Sie verpflichten sich ferner, keine Inhalte bereitzustellen, die beleidigend, diskriminierend, gewaltverherrlichend, verleumderisch oder irreführend sind, eine rechtswidrige Handlung fördern oder unterstützen oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen. Sie gewähren PeerCharge das weltweite, zeitlich unbeschränkte, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Recht, diese Inhalte im Rahmen der Bereitstellung der PeerCharge Applikation sowie darüber hinaus (etwa im Rahmen eines Leistungsangebots für Dritte) zu nutzen und zu verwerten (einschließlich Hosting, Bereitstellung für die Öffentlichkeit, Vervielfältigung, Vertrieb, Anzeige und Reproduktion).
7.4. Mitglieder verpflichten sich zudem, die PeerCharge Applikation nicht in einer Weise zu nutzen, die
a) unter Verwendung eines Programms, Algorithmus oder einer ähnlichen Methode zum Sammeln oder Extrahieren von Daten (etwa mittels automatisierter Tools wie Bots , Spider oder Scraper) der PeerCharge Applikation und/oder deren Inhalte durchsucht, abruft, kopiert oder überwacht,
b) den Betrieb der PeerCharge Applikation sowie die zum Betrieb eingesetzten Systeme, Infrastruktur und/oder Anwendungen beschädigen, stören oder anderweitig beeinträchtigen könnten, einschließlich durch Versendung, Übermittlung oder Implementierung solcher Dateien, die Viren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche oder zerstörerische Merkmale enthalten,
c) darauf ausgelegt ist, Schwachstellen der PeerCharge Applikation zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- und/oder Authentifizierungsmaßnahmen zum Schutz der PeerCharge Applikation und/oder seinen Inhalten zu umgehen oder zu beeinträchtigen, oder
d) die Software der PeerCharge Applikation ganz oder teilweise kopiert, übersetzt, disassembliert, dekompiliert, zurückentwickelt oder anderweitig modifiziert oder abgeleitete Werke hiervon erstellt.
7.5. PeerCharge bietet Supportleistungen für die PeerCharge Applikation nur an, sofern diese explizit schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls wird die PeerCharge Applikation von PeerCharge ohne Supportleistungen angeboten.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Der Vertrag über die Nutzung der PeerCharge Applikation läuft auf unbestimmte Zeit.
8.2. Mitglieder können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes kündigen. Dies kann auch durch Löschung ihres Kontos auf der PeerCharge Applikation erfolgen.
8.3. PeerCharge kann den Vertrag nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich kündigen.
8.4. PeerCharge kann den Vertrag nach Ziffer 8.3 insbesondere kündigen, wenn:
a) PeerCharge der Ansicht ist, dass Mitglieder die PeerCharge Applikation in betrügerischer Weise, unter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder für illegale oder unangemessene Zwecke genutzt haben;
b) PeerCharge der Ansicht ist, dass Mitglieder die PeerCharge Applikation auf unfaire Weise benutzt haben, PeerCharge oder eines unserer anderen Mitglieder vorsätzlich betrogen oder einen unfairen Vorteil gezogen haben, oder wenn ihr PeerCharge Konto zum Vorteil eines Dritten genutzt wird;
c) PeerCharge dazu gezwungen ist, um geltendem Recht, einem Gerichtsbeschluss oder einer Aufsichtsbehörde zu entsprechen.
8.5. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht von PeerCharge zur Sperrung des Zugriffs von Mitgliedern auf die PeerCharge Applikation nach Ziffer 9 bleiben unberührt.
9. Sperrung
9.1. PeerCharge kann Mitgliedern den Zugriff auf die PeerCharge Applikation im alleinigen Ermessen sperren, wenn PeerCharge feststellt oder begründeten Verdacht hat, dass die Nutzung der PeerCharge Applikation durch Mitglieder:
a) gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder gegen geltendes Recht verstößt,
b) Rechte Dritter verletzt,
c) ein Sicherheitsrisiko für die Funktionsfähigkeit der PeerCharge Applikation darstellt,
d) PeerCharge und/oder andere Mitglieder einer Haftung unterwerfen könnte, oder
e) betrügerisch sein könnte.
9.2. PeerCharge behält sich eine Sperrung des Zugriffs von Mitgliedern auf die PeerCharge Applikation auch dann vor, wenn Mitglieder einer zumutbaren Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 bis zum geplanten Termin von deren Wirksamwerden nicht zugestimmt haben.
9.3. PeerCharge wird die Sperrung aufheben, sobald der Grund der Sperrung nicht länger fortbesteht. Zu diesem Zweck können Mitglieder von PeerCharge gerne unter support@peercharge.de kontaktieren, um eine Klärung herbeizuführen.
9.4. Weitergehende Ansprüche gegen Mitglieder bleiben unberührt.

10. Haftungsbeschränkung
10.1. PeerCharge haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln, sowie
d) aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz (oder anderer lokaler Gesetze).
10.2. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von PeerCharge beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sowie der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gemäß vorstehender Ziffer 10.1 keine unbeschränkte Haftung besteht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag PeerCharge seinem Inhalt nach zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Mitglieder regelmäßig vertrauen dürfen.
10.3. Im Übrigen ist eine Haftung von PeerCharge ausgeschlossen.
10.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf unsere Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter.
10.5. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche werden durch diese Haftungsregelungen nicht berührt.
10.6. Wir empfehlen den Mitgliedern, alle in Verbindung mit der PeerCharge Applikation verwendeten Inhalte und Daten zu sichern.
11. Datenschutz
11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch PeerCharge in Bezug auf die PeerCharge Applikation richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter https://www.peercharge.de
12. Schlussvorschriften
12.1. Änderungen der PeerCharge Applikation sowie geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen können eine Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen erforderlich machen („Aktualisierung“). Im Fall einer geplanten Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen werden wir die Mitglieder über den Inhalt der Aktualisierung mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin des Wirksamwerdens informieren. Die aktualisierten Nutzungsbedingungen werden Mitgliedern gegenüber nur wirksam, wenn die Mitglieder den Aktualisierungen zugestimmt haben.
12.2. Mitglieder sind nicht berechtigt, den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PeerCharge an Dritte zu übertragen.
12.3 Jeder der Ziffern dieser Nutzungsbedingungen gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass eine der Ziffern rechtswidrig ist, bleiben die übrigen Ziffern in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
12.4. Selbst wenn PeerCharge die Durchsetzung dieser Nutzungsbedingungen zurückstellt, können wir sie auch später noch durchsetzen. Wenn PeerCharge nicht sofort darauf besteht, dass Mitglieder etwas tun, wozu diese gemäß diesen Nutzungsbedingungen verpflichtet wären, oder wenn wir im Hinblick auf Ihren Vertragsbruch die Einleitung von Schritten gegen Mitglieder zurückstellen, bedeutet dies nicht, dass sie nicht verpflichtet wären, und es wird uns nicht daran hindern, zu einem späteren Zeitpunkt Schritte gegen sie einzuleiten.
Stand 17.06.2024